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Abrechnung

Abrechnung

Damit Sie vom Kanton Geld für die Bezahlung Ihrer behinderungsbedingen Betreuung und Pflege erhalten, sind die erhaltenen Leistungen regelmässig abzurechnen. So funktioniert die Abrechnung.

In der Abrechnung für den Kanton müssen Sie jeden Monat, alle zwei Monate oder quartalsweise die Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen angeben.

Ausgaben und Einnahmen

Zu den Ausgaben zählen alle Kosten für die behinderungsbedingte Betreuung und Pflege, die Sie erhalten haben. Also beispielsweise Kosten für die Unterstützung, wenn Sie in einem Wohnheim leben, wenn Angehörige oder die Spitex Sie pflegen, oder wenn eine Assistenzperson Hilfe bei der Arbeit leistet. Einnahmen sind Beiträge von Sozialversicherungen, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung erhalten haben. Zum Beispiel:

  • Hilflosenentschädigung der Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung
  • Assistenzbeiträge der kantonalen IV-Stelle
  • Ergänzungsleistungen der kantonalen Ausgleichskasse für Krankheits- und Behinderungskosten
  • Pflegebeiträge der Kranken, Unfall- oder Militärversicherung 

Mehr Informationen zu Sozialversicherungen


Wieso müssen die Einnahmen in der Abrechnung für den Kanton auch angegeben werden? Der Kanton bezahlt diejenigen Unterstützungsleistungen, die durch die Beiträge der Sozialversicherungen nicht gedeckt sind. Wenn Hilflosenentschädigung oder Assistenzbeitrag nicht ausreichen, übernimmt der Kanton die restlichen Kosten. Die finanzielle Beteiligung des Kantons an den behinderungsbedingten Kosten erfolgt also subsidiär zu den Beiträgen von anderen Mitfinanzierern.

Richtig abrechnen mit dem Abrechnungsprogramm

Damit Sie Ihre genauen behinderungsbedingten Einnahmen und Ausgaben angeben können, stellt der Kanton ein Abrechnungsprogramm zur Verfügung. Eingabefelder im Abrechnungsprogramm helfen, die Informationen richtig einzutragen. Für alle Details erhalten Teilnehmende eine separate Schulung zum Abrechnungsprogramm.

Mehr Informationen zur Abrechnung

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