Glossar
Wörter einfach erklärt.
A
Assistenz
Betreuung, Begleitung, Unterstützung, Coaching (beispielsweise im Alltag bei der Arbeit oder beim Wohnen).
B
Bedarf an Unterstützung/Betreuung
Betreuung und Pflege, die eine Person mit Behinderung benötigt, damit sie ihren Alltag meistern und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Der Unterstützungsbedarf wird beim neuen Berner Modell für Menschen mit Behinderungen individuell abgeklärt.
Behindertenkonzept
Das Behindertenkonzept ist die Planungsgrundlage des Kantons. Es gibt die Stossrichtung vor, wie der Kanton ein gutes Angebot sicherstellen will, welches mehr Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und soziale Kontakte ermöglicht.
Behinderungsbedingte Kosten
Kosten, die aufgrund der Behinderung anfallen und die von nicht-behinderten Menschen nicht getragen werden müssen (beispielsweise Ausgaben für einen Rollstuhl, für Lebenshilfen oder für die Unterstützung bei bestimmten Tätigkeiten).
Berner Modell
Das «Berner Modell – freie Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen» ist das neue System für Menschen mit Behinderungen im Kanton Bern mit der dazugehörigen Finanzierung der behinderungsbedingten Betreuungsleistungen.
E
Erster Arbeitsmarkt
Als erster Arbeitsmarkt wird der allgemeine Arbeitsmarkt bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse auf Basis der freien Wirtschaft. Es werden keine staatlichen Leistungen erbracht (weder an Arbeitgeber noch an Arbeitnehmer).
H
Hilflos
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen oder Körperpflege die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV hilflos.
I
Individuell
Persönlich, bei jeder Person verschieden.
Integration
Eingliederung, zu anderen dazugehören, Gleichstellung.
IV
Die schweizerische Invalidenversicherung.
Invalidität
Die IV definiert Invalidität als eine durch körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich (zum Beispiel im Haushalt) zu betätigen. Diese Unfähigkeit muss bleibend sein oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) dauern.
K
Kostengutsprache
Ein Geldbeitrag, der zugesprochen wird (zum Beispiel vom Kanton) und nur für bestimmte Ausgaben verwendet werden darf.
L
Lebenshaltungskosten
Kosten eines Haushalts, um das Leben im Alltag zu bestreiten. Dazu gehören beispielsweise Verpflegung, Mietzins, Bekleidung, Unterhaltung.
M
Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die langfristige körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
P
U
UNO-Behindertenrechtskonvention
Mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die UNO Generalversammlung 2006, wurden die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen ausgearbeitet. Die Behindertenrechtskonvention stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die UNO-BRK deckt alle Bereiche ab, in denen Menschen mit Behinderungen mit Ungleichbehandlungen konfrontiert sind. Ihr Geltungsbereich ist damit sehr gross. Zweck der UNO-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Die Konvention beinhaltet sowohl bürgerliche, politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und umfasst etwa das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Zugang zu Informationen.
- Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Informationen in Gebärdensprache
Unterstützungsbedarf
Betreuung und Pflege, die eine Person mit Behinderung benötigt, damit sie ihren Alltag meistern und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Der Unterstützungsbedarf wird beim neuen Berner Modell für Menschen mit Behinderungen individuell abgeklärt.