Behindertenleistungsgesetz
Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)
Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es gibt ab diesem Zeitpunkt eine auf vier Jahre befristete Einführungszeit.
Schrittweise werden verschiedenen Zielgruppen in das neue System wechseln.
Ziele
Was soll erreicht werden?
Der Kanton Bern will erwachsene Menschen mit Behinderungen bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung unterstützen und ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teil zu haben. Diese Ziele sind im kantonalen Behindertenkonzept festgehalten.
Mit dem neuen Gesetz gibt es einen Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung.
Nutzen
Wem bringt es was?
Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben selbstbestimmter leben konnen, die Art ihrer Betreuung selbst wählen und auch Angehörige für ihre Arbeit entschädigen können.