Behindertenleistungsgesetz
Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)
In der Sommersession 2023 wurde das BLG von dem Grossrat angenommen und wird ab 1. Januar 2024 in Kraft treten.
- Medienmitteilung vom 30. November 2023:
Neue innovative Leistungen für Menschen mit Behinderungen
- Informationen zum Beschluss des Grossen Rats
- Einführung ab 2024
- Umsetzung
Ziele
Was soll erreicht werden?
Der Kanton Bern will erwachsene Menschen mit Behinderungen bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung unterstützen und ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teil zu haben. Diese Ziele sind im kantonalen Behindertenkonzept festgehalten. Mit dem neuen Gesetz wird es zu einem Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung kommen.
Nutzen
Wem bringt es was?
Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben selbstbestimmter leben konnen, die Art ihrer Betreuung selbst wählen und auch Angehörige für ihre Arbeit entschädigen können.