Bedarf ermitteln
mit dem individuellen Hilfeplan (IHP)
Wie werden Ihre Bedürfnisse berücksichtigt?
Sie fragen sich, wie der Kanton entscheidet, welche Leistungen Sie erhalten?
Sie fragen sich, was der individuelle Hilfeplan (IHP) ist?
Hier finden Sie eine Übersicht zur Bedarfsermittlung mit dem IHP.
Leistungen nach Ihrem Bedarf
Falls Sie später Geld (Leistungen) vom Kanton erhalten, dann weil Sie es brauchen. Ihre Leistungsgutsprache richtet sich nach Ihrem Bedarf an Unterstützung.
Um den Unterstützungsbedarf herauszufinden, nehmen Sie an einem Gespräch mit einer Fachperson teil.
In diesem Gespräch füllen Sie zusammen mit der Fachperson einen Fragebogen aus. Dieser Fragebogen heisst: Individueller Hilfeplan (IHP).
Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Es gibt ein Faktenblatt dazu, wie Sie sich vorbereiten können:
Vorbereitung auf das Bedarfsermittlungsgespräch für Menschen mit Behinderungen (PDF)
Fragebogen
Individueller Hilfsplan (IHP)
Der individuelle Hilfeplan (IHP) ist im Kanton Bern das Instrument zur Bedarfsermittlung.
Er hat die Form eines Fragebogens und dient dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen zu ermitteln, damit Leistungen personenzentriert ausgerichtet werden können. Es gibt ein Faktenblatt “der IHP in Kürze”.
Der individuelle Hilfeplan (IHP) ist in verschiedene Abschnitte unterteilt: Ansichtsexemplar (PDF)
Auf der Webseite der Fachstelle für individuelle Bedarfsermittlung (FiB) finden Sie den Ablauf. Klicken Sie auf “mehr erfahren”, wenn Sie auf der Webseite der FiB sind.
Zuerst wird die Ihre persönliche Sicht erfasst. Sie beschreiben sich, die aktuelle Situation und Ihre Wünsche, wie Sie sich Ihr Leben vorstellen. Die „persönliche Sicht“ muss Ihre eigene Ansicht und Meinung widerspiegeln, ohne Kommentare anderer Personen. Andere Sichtweisen finden in der „ergänzenden Sicht“ Platz.
Die Unterstützung, die Sie benötigen um Ihre Ziele zu erreichen ist die Ausgangslage. Dies bestimmt, wie hoch Ihr Bedarf ist und wie viel Geld Sie erhalten werden. So müssen Sie zuerst aus Ihren Wünschen konkrete Ziele formulieren.
Jede Tätigkeit, für die Sie Unterstützung benötigen, muss im IHP aufgeführt sein. Alle Tätigkeiten müssen erfasst sein, um Ihre Ziele erreichen zu können. Das ist wichtig.
Sie (oder Ihre Beistandsperson) müssen den ausgefüllten IHP nach dem Gespräch freigeben.
Lesen Sie ihn sorgfältig durch. Sie sollten den IHP erst freigeben, wenn Sie mit ihm einverstanden sind.
Informationen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion über die Bedarfsermittlung
Beratung
An was müssen Sie bei der Bedarfsermittlung denken?
Die BKKB stellt Ihnen eine Checkliste (PDF) zur Verfügung.
Haben Sie noch Fragen zum Behindertenleistungsgesetz?
Dann beraten Sie folgende Organisationen:
Assistenzbüro ABü
Beratung und Unterstützung BLG
info@assistenzbuero.ch
Behindertenkonferenz Kanton Bern BKKB
Walk- und Roll-In Beratung BLG
blg@bkkb.ch