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Nutzen

Was bringt mir das Behindertenleistungsgesetz?

Sie fragen sich, was Ihnen das Behindertenleistungsgesetz bringt?  

Hier finden Sie eine Übersicht über den Nutzen des Behindertenleistungsgesetzes. 

Selbstbestimmung und Wahlfreiheit

Das Behindertenleistungsgesetz (abgekürzt: BLG)  bietet den gesetzlichen Rahmen, damit Sie mit Behinderungen selbstbestimmter leben können. Das heisst, Sie können auch wählen, wie Sie leben möchten.

Wie ist das möglich?

Ihre individuellen Bedürfnisse werden berücksichtigt.

Die kantonalen (finanziellen) Leistungen, welche nach der individuellen Bedarfsermittlung ausgesprochen werden, können Sie so einsetzen, wie Sie möchten.

Was ist neu seit es das BLG gibt?

Der Kanton Bern finanziert seit 1.1.2024 auch das Wohnen ausserhalb einer Institution (privates Wohnen).

Zum Beispiel: 

Wo möchten Sie wohnen?

  • Sie entscheiden, ob Sie privat oder in einer Institution wohnen wollen.  

Informationen über Wohnformen

Wohnangebote 

 Welche Unterstützung möchten Sie? 

  • Sie  entscheiden, ob Sie Assistenzpersonen anstellen oder ob Sie die Unterstützung in einer Institution erhalten wollen.

Informationen zur Unterstützung 

Was möchten Sie in Ihrer Freizeit tun? 

  • Sie entscheiden, was Sie machen möchten.

Informationen zur Freizeit

Angebote und Veranstaltungen Freizeit

Entschädigung von Angehörigen

Möchten Sie, dass Ihre Kinder, Ihre Geschwister, Ihre Eltern oder andere Angehörige Sie unterstützen? 

Sie können Ihre Leistungen (Stunden zur Unterstützung) vom Kanton teilweise auch bei Ihren Familienangehörigen beziehen. 

Der Kanton beschränkt diese Stunden auf einen Drittel aller Stunden. 

Sie müssen Ihre Angehörige mit einem Arbeitsvertrag anstellen.

Der Lohn der Angehörigen entspricht nicht dem gleichen Lohn, wie wenn Sie die Leistungen bei Assistenzpersonen ausserhalb der Familie beziehen.

Haben Sie noch Fragen zum Behindertenleistungsgesetz?
Dann beraten Sie folgende Organisationen:

Assistenzbüro ABü

Beratung und Unterstützung BLG

info@assistenzbuero.ch 

Behindertenkonferenz Kanton Bern BKKB

Walk- und Roll-In Beratung BLG 

blg@bkkb.ch

 

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