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Gebärdensprache

Studium

Vielleicht möchten Sie an der Universität studieren. Dann haben Sie folgende Möglichkeiten und Rechte:

Dieses Recht haben Sie

Wenn Sie studieren möchten, haben Sie das Recht auf Nachteilsausgleich. Das bedeutet: Die Universität muss Ihnen helfen und Massnahmen treffen, damit Sie studieren können. Diese Massnahmen kann die Universität zum Beispiel treffen:

  • Sie lernen in einem Schulzimmer, das für Rollstühle geeignet ist.
  • Sie haben bei Prüfungen mehr Zeit.
  • Sie bekommen einen speziellen Computer.

Das müssen Sie tun

Sie haben sich für ein bestimmtes Studium entschieden? Dann melden Sie sich bei der Universität. An den meisten Universitäten gibt es eine Kontaktperson, die speziell für Menschen mit Behinderungen da ist.

  • Sie brauchen eine Bestätigung von einem Arzt, dass Sie eine Behinderung haben.
  • Besprechen Sie mit der Kontaktperson an der Universität die Massnahmen, die Sie für Ihr Studium brauchen.
  • Vielleicht müssen Sie sich auch bei den Professoren, den Assistierenden oder beim Personal von der Bibliothek melden.
  • Sie müssen herausfinden, wie Sie zur Universität reisen können. Zum Beispiel:
  • Wo fährt das Tram oder der Bus?
  • Wo gibt es einen Parkplatz für Menschen im Rollstuh

Das machen die Universitäten:

Die meisten Schulen und Universitäten haben besondere Hilfsmassnahmen für Menschen mit einer Behinderung. Diese Hilfsmassnahmen heissen „Dienstleistungen“. Auf der Internetseite Uniability.ch steht, welche Dienstleistungen es für Menschen mit Behinderungen an den Schulen und Universitäten in der Schweiz gibt.

Zum Beispiel:

Sie haben rechtliche Probleme?

Haben Sie rechtliche Probleme mit einer Schule oder Universität?

Diese Institutionen können Sie unterstützen:

Vollzeitstudium

Ist ein Vollzeitstudium wegen Ihrer Behinderung nicht möglich?

Oder haben Sie nicht genug Geld für das Studium?

Dann können Sie hier Hilfe bekommen:

Hochschulstudium trotz Behinderungen – Fachwissen

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