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Ergänzungsleistungen

Gemäss Bundesverfassung müssten die Renten der AHV und der IV eigentlich den Existenzbedarf der Versicherten angemessen decken. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Als ergänzendes System sind deshalb die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV geschaffen worden. Sie helfen dort, wo Renten, Hilflosenentschädigung und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze, hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Es gibt zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen: jährliche Leistungen, die jeden Monat ausbezahlt werden, und die Vergütung von ungedeckten Krankheits- und Behinderungskosten. Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet (kantonale Ausgleichskasse).

Reform der Ergänzungsleistungen

Die Reform der Ergänzungsleistungen tritt auf 1. Januar 2021 in Kraft.

 

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