Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Finanzielle Direkthilfe
Menschen mit Behinderungen sind oft mit behinderungsbedingten Auslagen konfrontiert, die von den Sozialversicherungen nicht voll gedeckt sind. Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die finanzielle Direkthilfe helfen. Folgende Organisationen bieten beispielsweise finanzielle Direkthilfe an:
Pro Infirmis verwaltet die Bundesgelder «Finanzielle Leistungen für Behinderte» (FLB), berät Betroffene und beteiligt sich an ausgewiesenen Mehrkosten. Beispielsweise für Hilfsmittel, für bauliche, medizinische oder berufliche Massnahmen, für Betreuung oder Entlastung sowie zur Überbrückung von zeitlich begrenzten finanziellen Notlagen.
Kontakt für finanzielle Fragen bei Pro Infirmis, Beratungsstellen Bern
Für Menschen mit Behinderungen im AHV-Alter bietet die Pro Senectute Beratung und kann entsprechende Möglichkeiten aufzeigen.
Individuelle Finanzhilfe (IF) der Pro Senectute
Für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung hilft der Kantonal-Bernische Hilfsverein für psychisch Kranke.
Kantonal-Bernischer Hilfsverein für psychisch Kranke
Die MS-Gesellschaft (Multiple Sklerose) leistet in Härtefällen finanzielle Direkthilfe für Betroffene.
Finanzielle Hilfen der schweizerischen MS-Gesellschaft
Menschen mit ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) können gewisse Hilfsmittel vom Verein ALS Schweiz finanzieren lassen.
Finanzielle Unterstützung für Hilfsmittel
Die meisten Behindertenorganisationen bieten Beratung und können in spezifischen Situationen gezielt weiter helfen.
Vergünstigungen und weitere finanzielle Entlastung
Neben den beschriebenen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es viele weitere Möglichkeiten, um behinderungsbedingte Lebenskosten zu senken oder finanzieren zu lassen. Beispielsweise über Vergünstigungen, Erleichterungen und Ansprüche in den folgenden Bereichen:
- Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer und Parkkarten
- Betreuungsgutschriften
- Erlass der Gebühren für Radio- und Fernsehempfang
- Fahrdienste
- Ferienangebote
- Freizeitangebote
- Hilfsmittelbörse
- Steuerliche Erleichterungen
- Verbilligung der Krankenkassenprämie bei gleichzeitigem Bezug von Hilflosenentschädigung (ohne Ergänzungsleistungen)
- Vergünstigter Einkauf (zum Beispiel Autokauf)
- Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr
- Weiterbildung